

Jens Schlünsen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Studium
Universität:
Abschluss:
Universität Hamburg
1995, Prädikatsexamen
Zulassung
Rechtsanwaltszulassung:
1995
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsgebiete:
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Haftpflicht
- Familienrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Norderstedter Rechtsanwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine sehr komplizierte Materie, auf die
sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten nur wenige
Rechtsanwälte spezialisiert haben. Wir unterstützen Sie mit unseren
besonderen Kenntnissen als Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet bei
der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber der Versicherung.
Die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwaltes für
Versicherungsrecht führt im Regelfall zu einer zeitnahen
Schadensregulierung. Sie vermeiden dadurch Fehler bei der
Schadensmeldung und, bei der Einhaltung von Fristen und
Formvorschriften. Derartige Fehler geben einem Versicherer die
Möglichkeit, die Versicherungsleistung zu kürzen oder sogar zu
verweigern.
Zum Versicherungsrecht gehören bspw. folgende Bereiche:
1. Sachversicherung
- Feuerversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- betriebliche Sachversicherung (bspw. Versicherungen für
Maschinen, Elektronik, Betriebsinventar)
- Kraftfahrzeugkaskoversicherung
- Wassersportfahrzeugversicherung
2. Haftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
3. Personenversicherung
- Berufsunfähigkeits- u. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Lebens- und Rentenversicherung
4. Vermögensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
5. Sonstige Versicherung
- Reiserücktrittskosten– u. Reisegepäckversicherung
- Sportversicherung
- Bauleistungsversicherung
6. Haftung des Versicherungsagenten-/maklers
Verkehrsrecht
Wir sorgen nach einem Verkehrsunfall dafür, dass Ihr Schaden auch
zu Ihren Gunsten reguliert wird. Dies beinhaltet insbesondere die
außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
gegenüber dem Unfallgegner/seiner Kfz-Haftpflichtversicherung auf
Ersatz von
- Reparaturkosten des Wiederbeschaffungswertes
- Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall
- Heilbehandlungskosten
- Invaliditätsleistung
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
gegenüber der eigenen Kfz-Haftpflicht- u. Kaskoversicherung.
Wenn Sie Ärger bei einem Autokauf oder einer Kfz-Reparatur haben,
helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungs– oder
Garantieansprüche gegenüber dem Verkäufer, der Reparaturwerkstatt
oder dem Hersteller.
Weiter nehmen wir Ihre rechtlichen Interessen wahr in
- Verkehrsstrafsachen (bspw. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht),
- Bußgeldverfahren (bspw. Geschwindigkeitsüberschreitung,
Rotlichtverstoß),
- Verkehrsverwaltungsverfahren (bspw. Entzug oder Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis, MPU).
Reiserecht
Wenn Ihr Reiseveranstalter sich nicht an seine Versprechungen hält, es bei dem gebuchten Flug zu einer Verspätung oder sogar Stornierung kommt, die Reiseversicherung die Reisestornogebühren oder die ärztlichen Behandlungskosten nicht übernehmen will, tragen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche Sorge.
