Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht
Sie wollen erst einmal selbst lesen? Unser Urteilsticker zum Verkehrsrecht enthält jeden Monat eine Auswahl verlässlicher aktueller Entscheidungen. Für Mandanten geschrieben und relevant. Zwar können diese Informationen keine Beratung ersetzen – aber wir glauben, dass ein aufgeklärter Mandant wesentlich zur guten Aufarbeitung seines Sachverhaltes beitragen kann.
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- In der Regel kein rechts vor links auf Parkplätzen – und damit oftmals eine Haftungsteilung – , aber dennoch im Einzelfall eine Haftungsverteilung von 70:30 möglich (BGH Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21)von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 21. November 2024 um 08:21
Der BGH hat in dem genannten Urteil ausdrücklich bestätigt, dass die Vorfahrtsregelung rechts vor links auf Parkplätzen grundsätzlich keine Geltung hat. Dennoch hat es die Entscheidungen der Vorinstanz bestätigt, wonach hier eine Haftungverteilung in Höhe von 70 zu 30 zu Gunsten eines Unfallbeteiligten zugebilligt wurde. Im Einzelnen begründet der BGH seine Entscheidung unter anderem wie
- Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024 im Volltext, AZ: 28 C 143/24 (70) )von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 23. Oktober 2024 um 08:55
Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024 im Volltext, AZ: 28 C 143/24 (70) ) Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis siehe: Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ
- Verkehrsrecht Saarland: maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall – Berufungsurteil des LG Saarbrücken vom 13.06.2024, AZ: im Volltextvon Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 20. September 2024 um 10:03
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.06.2024 siehe: Verkehrsrecht Saarlouis: maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall – Berufungsurteil des LG Saarbrücken vom 13.06.2024 ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie hier: LG SB vom 13.06.2024 – AZ. 13 S 95-23 Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter
- Verkehrsrecht Saarlouis: maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall – Berufungsurteil des LG Saarbrücken vom 13.06.2024von Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 22. August 2024 um 07:53
Der Fall: Unser Mandanten erlitt bei einem Verkehrsunfall an seinem PKW einen Totalschaden. Das Problem: Die Versicherung erkannte den vom außergerichtlich tätigen Gutachter festgestellten Wiederbeschaffungswert nicht an, so dass wir die Restansprüche wegen des gekürzten Wiederbeschaffungswertes gerichtlich geltend machen mussten. Das Urteil: Unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat das Berufungsgericht der Klage zu einem weiteren
- Die Regresswelle der Haftpflichtversicherer gegen Werkstätten – Anmerkung zu LG Ansbach, Urteil vom 25.07.2024 – 1 S 530/23von Rechtsanwalt Michael Schmidl am 7. August 2024 um 11:02
Das Landgericht Ansbach hatte erstmals über Regressansprüche eines Haftpflichtversicherers aus abgetretenem Recht zu entscheiden. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der durch den Unfall Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt an den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers abgetreten. Im Gegenzug hat der Versicherer den restlichen Werklohn an die Werkstatt erstattet und noch mit der Zahlung diesen wieder